AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 (Anmeldung)

Die Anmeldung kann durch den jeweiligen Teilnehmer, Arbeitgeber oder Verband nur in schriftlicher Form auf den beigefügten Anmeldebögen (Website) bei dem M&B Institut (Privatschulen) erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der Anmeldende, mit dessen Namen, die folgende Geschäftsordnung, die Hausordnung, sowie die Rahmenvorgaben zu den einzelnen Lehrgängen an. Diese erwähnten Vorschriften können in der Verwaltung (Sekretariat) oder auf den Websites des Instituts eingesehen werden.

§ 2 (Anmeldeschluss)

Der offizielle Anmeldeschluss für jede Veranstaltung (Fernstudiengänge) des M&B Instituts  ist vier Wochen vor dem geplanten Lehrgangsbeginn (1. Februar-Wintersemester und 1. September-Sommersemester), ein Quereinstieg ist möglich. Die Studienlaufzeit beginnt mit dem jeweiligen Semester.

Bei den Fernkursen giebt es keinen Anmeldeschluss. Der Einstieg ist jederzeit möglich. Die Studienlaufzeit 24 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich.

§ 3 (Teilnahmevoraussetzungen)

Der Teilnehmer muss für den vorgesehenen Lehrgang alle erforderlichen Voraussetzungen, die sich aus der Lehrgangsausschreibung ergeben, zum Zeitpunkt der Anmeldung erfüllen. Die geforderten Unterlagen sollen bereits bei der Lehrgangsanmeldung im Original oder in beglaubigter Kopie vorliegen, spätestens jedoch zum Anmeldeschluss. Die Angemeldeten sind für den Nachweis und die Einhaltung der Teilnahmevoraussetzungen selbst verantwortlich. Entsprechend haben sie auch etwaige Nachteile aus fehlenden oder mangelnden Teilnahmevoraussetzungen selbst zu vertreten.

§ 4 (Anmeldebestätigung)

Der Eingang der Anmeldungen wird erst nach dem jeweiligen Anmeldeschluss an den Anmeldenden bestätigt. Wir behalten uns vor, Ihre Einschreibung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 5 (Absage von Lehrgängen durch das M&B Institut)

Ein Lehrgang (Vorortkurs) kann von dem M&B Institut abgesagt werden, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl (fünfundzwanzig Anmeldungen) zum Anmeldeschluss nicht erreicht wird. In diesem Fall werden die Angemeldeten nach dem Anmeldeschluss über die Absage der Veranstaltung informiert. Bei Absage des Lehrgangs erhalten die Angemeldeten die Absage von dem M&B Institut. Rechtliche Verpflichtungen gegenüber den M&B Institut können daraus nicht abgeleitet werden.

Sollte eine Veranstaltung abgesagt werden (kompl. Ausfall), werden bereits gezahlte Kursgebühren in vollem Umfang zurückerstattet bzw. anteilig verrechnet.

§ 6 (Anreisetermine)

Anreise ist in der Regel der erste Lehrgangstag, bis spätestens 9 Uhr, soweit nichts gegenteiliges in der Einladung mitgeteilt wurde.

§ 7 (Regelmäßige Lehrgangszeiten)

Vorortkurs:

Vormittag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr (6,0 Ustd.)
Nachmittag von 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr (3,0 Ustd.)

Wochenlehrgänge finden von Montag bis Freitag statt, wobei Feiertage regelmäßig nicht unterrichts-frei sind. Abweichungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Lehrgangsausschreibung.

Fernkurs: entfällt

Fernstudiengang: entfällt

§ 8 (Kostenregelung)

Die nachfolgenden Regelungen gelten für Lehrgangsteilnehmer bzw. Auftraggeber oder andere. Der Kursteilnehmer bzw. der Auftraggeber übernimmt die Seminarkosten lt. Listenpreis. Übernachtungskosten gehen zu Lasten der Teilnehmer.

Mit der Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung mit den jeweiligen Preisen. Reisekosten können durch das M&B Institut generell nicht übernommen werden. Forderungen, die sich aus Absagen ergeben (Fahrt-, Übernachtungskosten, ebenso alle ander-weitigen Forderungen) gehen voll zu Lasten des Teilnehmers. Das M&B Institut schließt jegliche Haftung aus.

Bitte beachten Sie, dass für die verschiedenen Veranstaltungen unterschiedliche Preise gelten können. Abweichende Kosten werden in den jeweiligen Ausschreibungen in diesem Lehrganskalender bzw. in separaten Ausschreibungen bekannt gegeben. Sie sind ebenfalls verbindlich. Preisänderungen behalten wir uns vor. Die eingegangenen Anmeldungen sind mit der jeweiligen Kursgebühr laut Rechnung innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.

§ 9 (Kündigung durch den Teilnehmer)

Fernstudiengänge, Fern-, Inhouse- und Vorortkurse:

Nach dem BGB § 312 (Fernabsatzvertrag) besteht das Recht zur Kündigung der Kursanmeldung innerhalb 14 Tagen nach Anmeldung. Nach Verstreichen dieser Frist ist eine Kündigung ausgeschlossen. Das Rücktrittsrecht (Kündigung) verfällt nach Zahlungseingang und Lieferung, da eine Rücksendung der Downloads (geistiges Wissen) nicht möglich ist.  

Bei Rücktritt, Kündigung oder nicht ordentlicher Beendigung der Fort- und Weiterbildung sind beantragte Fördermittel, Stipendien an den Bildungträger zu erstatten (in Höhe der ausgewiesenen Kursgebühr 100 Prozent).

§ 10 (Haftung im Zusammenhang mit dem Besuch der Schule)

Das M&B Institut schließt jegliche Haftung für Diebstahl und / oder Beschädigung privaten Eigentums innerhalb des Gebäudes oder auf dem Gelände sowie Körperschäden während oder durch die Fort- und Weiterbildung aus. Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr, auch auf den durch "M&B" gekennzeichneten Parkplätzen. Die Hausordnung ist für alle Teilnehmer und Gäste bindend.
Der Schulleiter oder sein jeweiliger Vertreter üben das Hausrecht aus.


Gerichtsstand ist Lutherstadt Wittenberg. 


Änderungen vorbehalten.


 

Erweiterung und Ergänzung der AGB

1.0. Rabatte bei Sammeleinschreibungen werden ab 01.02.2016 wie folgt erteilt;

Bei mehrfacher Einschreibungen (ab 3 TN.) erhält der Auftraggeber (Einschreiber) einen zusätzlichen Rabatt von 5 %  der Kursgebühr unter Voraussetzung der Einmalzahlung der Kursgebühr. Bei verstreichen der Zahlungsfrist (14 Tage) verfallen alle erteilten Rabatte.

Es gelten die aktuellen Kursgebühren unserer Website.

2.0. Barzahlung / Einmalzahlung

Bei Barzahlung / Einmalzahlung muss der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen eingegangen sein, bei Verzug werden Mahngebühren und Zinsen in Höhe von 5 % berechnet.

3.0. Ratenzahlungen

Bei Ratenzahlung muss die erste Rate innerhalb von 14 Tagen eingegangen sein, Folgeraten werden am 3. eines Monats fällig. Ab dem 1. Tag nach Fälligkeit der Rate werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % berechnet, bei Verstreichen der fristgerechten Ratenzahlung von mehr als 1 Monaten wird der Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig.

4.0. Bildungscheck, Bildungsprämie etc.

Bei Einschreibung und Verwendung eines Bildungscheck, Bildungsprämie etc. ist dieser innerhalb von 3 Werktagen nach Einschreibung im original vorzulegen (per Postsendung). Desweiteren hat der Anmelder in der Einschreibung einen Vermerk zu machen, dass er einen Bildungsscheck, Bildungsprämie etc. nachreicht.

Bei Verrechnung von Bildungschecks, Bildungsprämien etc. ist der Differenzbetrag (lt. Rechnungslegung) innerhalb von 14 Tagen zu Zahlung fällig, bei Verzug wird der Gesamtrechnungsbetrag ohne Abzug des Bildungsschecks, Bildungsprämien sofort zur Zahlung fällig.

Bei Abbruch der Fort- und Weiterbildung, oder Nichterstattung wird der offenstehende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.

5.0. Präsenzphasen

Die Teilnahme an Präsenzphasen ist freiwillig, jeder Kursteilnehmer ist eigenverantwortlich und entscheidet nach eigenem Ermessen, an welcher Präsenzphase er teilnehmen will. Der Kurs-teilnehmer muss sich für die Teilnahme an Präsenzphasen mit einer Frist von 4 Wochen vor dem ausgewiesenen Unterrichtstagen und Unterrichtsfächern einschreiben. Im Verhinderungsfall ist ein gleichwertiger Ersatz durch eine Klausur, Belegarbeit im jeweiligen Fach zu belegen.  Der Kursteilnehmer hat sich vor Beginn des ausgeschriebenen Unterrichtstermins zu informieren, ob die Veranstaltung (Vorlesung) ggfs. verlegt wird bzw. aus technischen Gründen ausfällt.

Der Bildungsträger behält sich vor, vorgesehene Termine zu verlegen oder bei weniger als 8 Teilnehmern die Veranstaltung (Vorlesung) zu verlegen bzw. abzusagen.

Termine zu den Präsenzphasen werden auf der hauseigenen Website www.marketing-bildung.de (Broschüre / Kursinformation) hinterlegt.

6.0. Studien-; Kurslaufzeit

6.1. Fernseminar

Die Studienlaufzeit für alle Fernseminare (Fernkurse) beträgt max. 24 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich. Nach Ablauf der Studienzeit verfällt die entrichtete Kursgebühr, bei Verlängerung der Studienzeit ist eine Neueinschreibung erforderlich. Bei Neueinschreibung können bereits belegte Fächer in der Benotung angerechnet werden.

6.2. Vorortseminar

Die Studienlaufzeit für alle Vorortseminare (Vorortkurse) werden durch den Bildungsträger festgelegt, eine Verlängerung durch den Kursteilnehmer ist nicht möglich.

Nach Ablauf der Studienzeit verfällt die entrichtete Kursgebühr, bei Verlängerung der Studienzeit ist eine Neueinschreibung erforderlich. Bei Neueinschreibung können bereits belegte Fächer in der Benotung angerechnet werden.

6.3. Fernstudiengang

Die Studienlaufzeit ist festgelegt laut Ausschreibung (Seminarbeschreibung) und kann nicht verlängert werden (Regelstudienzeit).

7.0. Klausuren (Kontrollarbeiten), Hausarbeit (Abschlussarbeit) und Colloquium (Verteidigung)

Grundsätzlich können Sie jede Kontrollarbeit, Hausarbeit einmal wiederholt werden, wenn die Leistung nicht ausreichend war. 

Wiederholung der Hausarbeit bei Fernkursen:

Die Wiederholung der Hausarbeit erfolgt in DE / 06886 Luth. Wittenberg (mündliche Nachprüfung / Colloquium)

Sollten Sie eine Kontrollarbeit oder die Hausarbeit als einmal wiederholen müssen, ist eine Neueinschreibung erforderlich. Bei Ratenzahlung muss die letzte Rate beglichen sein, um das Zertifikat ausgehändigt zu bekommen.Eine vorzeitige Ablösung ist jederzeit möglich. 
Bei Nichterscheinen zum eingeschriebenen Colloquium-Termin und bei Verspätung von mehr als 30 Minuten werden zusätzliche Gebühren von 180,00 Euro fällig. Für die Durchführung der Verteidigung werden 30-60 Minuten geplant.

Gerichtsstand ist UK / Aldermaston, Berkshire.


Änderungen vorbehalten / Stand 01.02.2015 / Geschäftsleitung

 

Datenschutz

Prüfungsordnung

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bestimmungen gelten für den Fort- und Weiterbildungsbereich des M&B Marketing-Bildung Inst. Ltd.  

§ 2 Ziele der Fort- und Weiterbildung

(1) Im Rahmen der Fort- und Weiterbildung sollen den Studierenden unter der Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermittelt werden, dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zu wissenschaftlich fundierter Urteilsfähigkeit, zur kritischen Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln in Beruf und Gesellschaft befähigt werden. In den fachspezischen Studien- und Prüfungsordnungen sind die Ziele des jeweiligen Lehrganges weiter zu präzisieren.  

§ 3 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

(1) Jeder Lehrgang untergliedert sich in einzelne Fachdisziplinen (Fächer). Diese werden einzeln in Form einer schriftlichen Klausur (Belegarbeit) geprüft. Die Belegarbeit fertigt der Absolvent außerhalb der Einrichtung. Bei Belegarbeiten ist das Verwenden bzw. Einkopieren von Fremdquellen nicht erlaubt. Das Einreichen der Belegarbeiten erfolgt in schriftlicher Form, ersatzweise auf dem Postweg.

(2) Jeder Lehrgang schliesst mit der Hausarbeit (Abschlussarbeit) ab. Die Vorgabe des Themas sowie der Mindestseitenanzahl obliegt dem Bildungsträger (Fachbereich). Das Verwenden von Fremdquellen ist zulässig unter Angabe der Quelle und Bezifferung. Der Umfang der Fremdquellen darf maximal 20% der gesamten Abschlussarbeit betragen. Das Einreichen der Hausarbeit erfolgt in schriftlicher Form, ersatzweise auf dem Postweg.

(3) Die Benotung der Belegarbeiten / Hausarbeit erfolgt von Note 1 bis Note 6. Die Noten 5 und 6 gelten als nicht bestanden. Die Benotung erfolgt nach einem festen Standard und ergibt unter Berücksichtigung von Bonus- und Maluspunkten eine Gesamtpunkteanzahl.

(4) Bei Nichtbestehen einer Belegarbeit kann diese schriftlich wiederholt werden. Bei Nichtbestehen der Hausarbeit ist eine mündliche Nachprüfung (Colloquium) erforderlich.

(5) Belegarbeiten werden von mindestens einem Fachdozenten überprüft und benotet, Hausarbeiten und Colloquium von mindestens zwei Fachdozenten.

(6) Bei Verdacht von Plagiaten, nicht ausreichendem Wissensstand oder Lernbereitschaft des Absolventen bzw. bei Beanstandung der Benotung ist der Bildungsträger zu Anordnung einer mündlichen Überprüfung des Lernerfolges berechtigt.

(7) Wird der Nachweis von Plagiaten (Belegarbeit / Hausarbeit) erbracht, so gilt diese als nicht bestanden. Eine Nachprüfung wird ausgeschlossen.

Änderungen vorbehalten / Stand 15.01.2015

Institutsleitung (Schulleitung)

Hausordnung

1. Schulgemeinschaft

1.1 Allgemeines

Diese Hausordnung wurde von der Geschäftsleitung, den Vorstand und Dozenten des M&B Institutes Wittenberg gemeinsam erstellt und wird per 12.09.2008 erlassen. Sie gilt für alle Personen, die sich auf dem Schulungsgelände, Schulungsgebäude aufhalten.

Diese Ordnung erstreckt sich auf das gesamte Schulungsgelände, Schulungsgebäude, Grünanlagen und Parkplatz. Das Schulungsgelände mit seinen Einrichtungen und gärtnerischen Anlagen hat nicht nur Funktionswert, sondern soll auch zum Wohlbefinden beitragen.

Die Sauberkeit von Räumen und Plätzen ist ein Anliegen Aller. Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Die Vermeidung von Müll muss das Bestreben aller Kursteilnehmer des Institutes (Privatschule) sein. Grundsätzlich gilt das Verursacherprinzip, d. h., wer eine Belastung der Umwelt oder einen Schaden verursacht hat, haftet für die Beseitigung bzw. Wiedergutmachung.
Grundsätzlich ist jede Klasse für die Ordnung und Sauberkeit in ihrem Seminarraum (einschließlich Flur) zuständig und verantwortlich. Das Nähere regeln der Fachdozent bzw. die Fachdozenten.
Bei Veranstaltungen außerhalb des Schulungsgeländes gelten die Ordnungen des Veranstaltungsortes zusätzlich.

Liegen besondere Umstände vor, die das allgemeine Verhalten oder das Lernverhalten eines Kursteilnehmers nachhaltig negativ beeinflussen, so ist dies von dem Kursteilnehmer selbst dem Kursleiter (Dozenten) oder dem Institutsleiter möglichst frühzeitig mitzuteilen.

Zur Teilnahme am Unterricht gehören auch die Bereitschaft zur Mitarbeit und das Mitbringen vollständiger Unterrichtsmaterialien bzw. Arbeitsmittel.

Jede Änderung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses, des Namens oder der Wohnungsanschrift ist sofort dem Dozenten bzw. dem Sekretariat zu melden.

Für individuelle Beratungsgespräche stehen die Institutsleitung und die Lehrkräfte nach vorheriger Terminabsprache dem Kursteilnehmer zur Verfügung.

1.2 Verhalten

Höflichkeit, Rücksichtnahme und gegenseitige Hilfe im persönlichen Umgang sind Voraussetzungen und zugleich Ziele schulischen Zusammenlebens. Auch auf den Straßen und im unmittelbaren Umfeld der Schule erwarten der Bildungsträger und die pädagogisch Verantwortlichen von dem Kursteilnehmer rücksichtsvolles Verhalten gegenüber Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern.
Von jedem Kurteilnehmer wird erwartet, dass er durch sein Auftreten, Benehmen, Handeln oder Unterlassen von Handlungen zum reibungslosen Unterrichtsbetrieb beiträgt. Gewalt in jeder Form (Schlagen, Raufen, Spucken, Schneeball werfen und vulgäre Sprachformen) von oder gegenüber Teilnehmern dieser Schule wird nicht toleriert. Gegen Gewalttäter werden geeignete Ordnungs-maßnahmen ergriffen.

Das Mitbringen und Tragen von Waffen aller Art ist verboten. Das Verbot gilt auch für Laserpointer und andere gesundheitsgefährdende Gegenstände. Drogenkonsum und -handel (legaler und illegaler Art) sind auf dem Schulgelände verboten. Die Schule ist rauchfrei, deshalb gilt ein generelles Rauchverbot in der ganzen Schule (Institut). Bei genehmigten Schulveranstaltungen kann die Institutsleitung den Ausschank von alkoholischen Getränken ausnahmsweise gestatten. Handys und Uhren mit Zeitsignal sind während des Unterrichts abzustellen. Des Weiteren dürfen Handys und andere Kommunikationsmittel nicht zu Prüfungen (einschließlich aller sonstigen Leistungsüberprüfungen) jeglicher Art mitgeführt werden.

Die private Nutzung von Musikwiedergabegeräten ist auf dem Schulungsgelände nicht erlaubt.
Das Essen und Trinken sowie das Kauen von Kaugummi sind (in den Unterrichts- und Fachräumen) nicht gestattet.

1.3 Pausen

Der Unterricht beginnt um 09:00 Uhr. Unterrichtspausen sind nach der zweiten und vierten Blockstunde vorgesehen. Zu anderen Zeiten dürfen Kursteilnehmer nur mit Genehmigung der Dozenten die Klassenräume verlassen.

Der Nachmittagsunterricht beginnt um 18:00 Uhr. Aufsicht auf dem Schulgelände obliegt den Dozenten, dem Hausmeister. Während der Pausen werden die Seminarräume abgeschlossen. Für mitgebrachte Wertgegenstände (Geld, Uhren, Schmuck usw.) wird von der Schule keine Haftung übernommen. Sollten diesbezügliche Verluste oder Schäden auftreten, sind diese sofort der Polizei zu melden. Es wird empfohlen, eine private Diebstahlversicherung abzuschließen. Das Tragen symbol-trächtiger Kleidung ist untersagt. In den Pausen halten sich die Kursteilnehmer auf dem Schulungsgelände oder im Bereich des Foyers/der Pausenhalle auf. Der Parkplatz, die geparkten Kraftfahrzeuge, die öffentliche Straße und der Bürgersteig sind kein Aufenthaltsort in den Pausen.
Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Raucherzonen außerhalb des Schulungsgebäudes gestattet. Im gesamten Schulungsgebäude einschließlich der Eingangsbereiche besteht Rauchverbot.

Sämtliche Ein- und Ausgänge, Treppen und Türen sind freizuhalten. Der Aufenthalt auf der Straße vor der Schule ist grundsätzlich während der Unterrichtszeit und der Pausen untersagt. Den Anweisungen von Weisungsbefugten, Aufsichtführenden und dem Hausmeister ist unbedingt Folge zu leisten.
Die Kursteilnehmer dürfen während der Schulzeit das Schulungsgelände nur mit Erlaubnis eines Dozenten verlassen; in Pausen und Freistunden ist dem Kursteilnehmer das Verlassen des Schulgeländes - nach Absprache mit dem Dozenten - erlaubt. Aufenthaltsmöglichkeiten während der Unterrichtspausen und der Mittagspause sind Aufenthaltsraum und Eingangshalle. Verlassen Kursteilnehmer dennoch während der Schulzeit ohne Erlaubnis das Schulungsgelände, besteht kein Versicherungsschutz.

1.4 Aushänge und Bekanntmachungen

Alle Bekanntmachungen, Aushänge und Anschläge im und vor dem Schulungsgebäude müssen vor der Veröffentlichung von der Institutsleitung genehmigt werden. Auf dem Schulungsgelände ist die Verteilung von Flugblättern und anderen Schriften zu Werbezwecken untersagt.

2. Versäumnisse

2.1 Fehlzeiten bei Vorortseminaren

Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, pünktlich an den Unterrichtsveranstaltungen teilzunehmen, auch wenn sie außerhalb der üblichen Unterrichtszeit und außerhalb des Schulungsgeländes stattfinden.
Kann ein Kursteilnehmer wegen Krankheit oder sonstiger wichtiger Gründe am Unterricht nicht teilnehmen, so ist dies dem Kursleiter oder dem Sekretariat sofort anzuzeigen. Spätestens am dritten Fehltag muss eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe der voraussichtlichen Abwesenheitsdauer vorliegen. 
Der Klassensprecher wendet sich an das Schulsekretariat, wenn der Dozent 15 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht im Seminarraum ist.

Sekretariat: Rufnummer 030 / 520 043 484
Verwaltung: Rufnummer 03491 / 66 58 890

2.2 Beurlaubungen bei Vorortseminaren

Eine Beurlaubung kann bei Vorliegen zwingender Gründe auf vorherigen schriftlichen Antrag nach Maßgabe der Schulordnung ausgesprochen werden. Beurlaubungen werden im Einzelfall nur genehmigt in folgender Weise: Einzelstunden von dem jeweiligen Fachdozenten, bis zu drei Tagen von dem Kursleiter (mit schriftlichem Antrag), alle anderen Fälle vom Institutsleiter (mit schriftlichem Antrag über den Kursleiter)

Unmittelbar vor und nach den Ferien sollen grundsätzlich keine Beurlaubungen ausgesprochen werden. Ausnahmen kann der Institutsleiter gestatten.

3. Nutzung der Gebäude und des Inventars

3.1 Schutz der Bausubstanz und des Inventars

Jeder Kursteilnehmer ist verpflichtet, das Schuleigentum, insbesondere das Schulungsgelände, die Schulanlagen, die Einrichtungsgegenstände sowie die Lehr- und Unterrichtsmittel, Maschinen und Werkzeuge pfleglich zu behandeln. Er haftet für den von ihm grob fahrlässig bzw. vorsätzlich verursachten Schaden. Bei Minderjährigen haften die gesetzlichen Vertreter, volljährige Kurs-teilnehmer handeln in eigener Verantwortung. Schäden an Schuleigentum sind nach Feststellung sofort einem Dozenten oder im Sekretariat zu melden. Innerhalb jeder Klassengemeinschaft wird die Einrichtung eines Ordnungsdienstes geregelt, der unter anderem für die Sauberhaltung der Tafel und des Unterrichtsraumes verantwortlich ist.

Nach Unterrichtsschluss ist der Unterrichtsraum aufgeräumt zu verlassen. Die Stühle sind vorsichtig auf die Tische zu stellen, die Tafel ist zu säubern, die Fenster sind zu schließen und die Jalousien sind hochzudrehen.
Die schuleigenen Computeranlagen dürfen privat zu persönlichen Zwecken nicht verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung sind Ansprüche jeglicher Art - insbesondere Urheberrechtsansprüche - gegen den Bildungsträger, die Institutsleitung und die aufsichtführenden Lehrkräfte ausgeschlossen.
Fundsachen sind (mit Angabe des Fundortes) beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben bzw. abzuholen.

3.2 Schulungsgelände

Schulfremde dürfen sich auf dem Schulungsgelände nicht aufhalten. Gäste und Besucher melden sich im Sekretariat an. Zum Schulungsgelände sind die offiziellen Wege und Zugänge zu benutzen. Für eventuelle Beschädigungen außerhalb des offiziellen Schulwegs haftet nicht die Schule, sondern der Verursacher.

3.3 Parken

Kursteilnehmer parken ihre Fahrzeuge auf den dafür vorgesehenen Park- und Abstellplätzen.
Eingänge und Zufahrten sind immer freizuhalten.

3.4 Sicherheit

Unfälle auf dem Weg von und zur Schule, in der Schule sowie bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulungsgeländes sind unverzüglich im Sekretariat zu melden. Formblätter sind dort erhältlich. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht nur für den direkten Schulweg. Alle Kursteilnehmer haben sich so zu verhalten, dass die eigene Sicherheit sowie die ihrer Mitschüler nicht beeinträchtigt wird. Wer Sicherheitseinrichtungen der Schule beschädigt, richtet nicht nur Sachschaden an, sondern erhöht die Gefahr für alle. Bei Gefahr wird (durch An- und Abschwellen des Sirenensignals) Alarm gegeben. Alle Kursteilnehmer verlassen dann unverzüglich, jedoch ohne Hast, das Schulungs-gebäude und begeben sich in die angewiesenen Sicherheitsbereiche. Die Fluchtwege sind mit grünem Pfeil gekennzeichnet. Die Einzelheiten regelt ein Alarmplan, in dem auch die Fluchtwege beschrieben sind. Auf allen Fluren befinden sich Feuerlöscher, die nur im Brandfall ordnungsgemäß benutzt werden dürfen. Die Nutzung der Fachräume wird durch zusätzliche Benutzerordnungen geregelt. Zur Vermeidung von Unfallgefahren ist die strikte Einhaltung von Sicherheitsvorschriften unabdingbar. Den Anordnungen der Dozenten ist unbedingt Folge zu leisten.

Zum fachpraktischen Unterricht in den Schulungsräumen sind zweckentsprechende Kleidung und Schuhe zu tragen. Bei nicht ordnungsgemäßer Kleidung bzw. Verstößen gegen die Sicher-heitsbestimmungen kann der Kursteilnehmer vom fachpraktischen Unterricht ausgeschlossen werden.
Mindestens ein Dozent der Schule ist als Sicherheitsbeauftragter bestellt. Unfallquellen können ihm oder im Sekretariat gemeldet werden.

4. Ordnungsmaßnahmen

Wer gegen diese Hausordnung verstößt, wird mit den entsprechenden Ordnungsmaßnahmen nach der Schulordnung belegt. Dies kann im Einzelfall bis zum Schulausschluss führen.

5. Inkrafttreten der Hausordnung

Diese Hausordnung tritt am 12.09.2008 im Einvernehmen mit dem Schulausschuss (Institutsleitung) in Kraft.

Intitutsleitung (Schulleitung)